Das Bündnis Bildungszeit im Land wirbt bei den Beschäftigten dafür, ihren Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr zu nutzen. Es gibt viele Gründe, Bildungszeit zu nehmen: um sich beruflich weiter zu qualifizieren, sich fit zu machen für ein Ehrenamt oder um als Bürger/-in gesellschaftspolitisch mitzudiskutieren. Informationen zu Seminaren gibt es unter: http://www.bildungszeit-nehmen.de/
Die Bildungseinrichtungen von DGB und Gewerkschaften bieten bereits vom 1. Juli 2015 an Veranstaltungen zur politischen und beruflichen Bildung im Rahmen der Bildungszeit an. Teilweise übernehmen die Gewerkschaften die Kosten der Seminare für ihre Mitglieder. Informationen gibt es dazu jeweils beim Veranstalter.
Am 11. März 2015 hat die Landesregierung gegen den erbitterten Widerstand von Opposition und Arbeitgebern das Gesetz zu Bildungszeit beschlossen. Es wird am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Damit kommt das Land seiner völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem ILO-Übereinkommen 104 von 1974 nach.
22.10.2020 -
Der DGB Baden-Württemberg sieht die geplante Novellierung des Bildungszeitgesetzes äußerst skeptisch. Der Gesetzesentwurf enthalte für die Beschäftigten keine Verbesserungen, vielmehr würden neue Hürden aufgebaut.
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10.07.2019 -
Die Mitglieder des Bündnis Bildungszeit rollen der Bildungszeit den roten Teppich aus. Zu der Aktion am Stuttgarter Eckensee waren auch Abgeordnete der Landtagsfraktionen (Grüne, CDU und SPD) eingeladen.
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10.07.2019 -
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Anlässlich dieses Vier-Jahr-Jubiläums zeigt das Bündnis Bildungszeit vor dem baden-württembergischen Landtag Präsenz. 17 Organisationen stellen in einer symbolischen Aktion die Bedeutung der drei Säulen des Gesetzes dar: die berufliche und die politische Weiterbildung sowie die Ehrenamtsqualifizierung.
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06.06.2019 -
Der Abschlussbericht der Evaluation des Bildungszeitgesetzes zeigt, dass sich das Gesetz bereits nach der relativ kurzen Anwendungsdauer bewährt hat und Anreize zur Weiterbildung bietet. Zwei von drei der Anspruchsberechtigten beurteilen das Gesetz als sehr gut oder gut, kaum jemand als schlecht.
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