Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 15 - 02.03.2011

BAG-Urteil zur Leiharbeit: Arbeitgeber haben Leiharbeiter und Sozialkassen um Milliarden betrogen

Nach CGZP-Urteil: Jetzt Geld nachfordern und einklagen

DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf hat die seit Montag vorliegende schriftliche Begründung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. 12. 2010 begrüßt, mit der der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit auch rückwirkend abgesprochen wurde. „Jetzt ist es amtlich: Zehntausende Leiharbeitnehmer sind jahrelang um ihren gerechten Lohn und die Sozialversicherungen um Beiträge in Milliardenhöhe betrogen worden, die jetzt einklagbar sind. Deshalb ist das Urteil ein Meilenstein“, so Landgraf.

Vereinbarungen, die Leiharbeiter für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechter stellen als vergleichbare Beschäftigte im Betrieb, sind laut BAG unwirksam, wenn kein gültiger Tarifvertrag für ein Leiharbeitsverhältnis angewandt wurde. Das ist laut Urteil bei Tarifverträgen der CGZP der Fall.

Weil die CGZP-Tarifverträge auch rückwirkend für unwirksam erklärt wurden, können betroffene Leiharbeitnehmer nun auch für drei Jahre rückwirkend die ihnen vorenthaltene gerechte Bezahlung einklagen. Allerdings nur, wenn in den individuellen Arbeitsverträgen nicht geregelt war, dass gegenseitige Ansprüche bereits nach wenigen Monaten verfallen. Legt man zurückhaltend eine Stundenlohndifferenz von fünf Euro zwischen den ungültigen CGZP-Löhnen und Equal Pay zugrunde, dann stehen einem betroffenen Leiharbeitnehmer rückwirkend über 10.000 Euro pro Jahr zu. Klagen lohnen sich also. Auch auf die Rentenleistungen wirkt sich das Urteil aus. Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlos Rechtsberatung und Rechtsschutz von ihrer Gewerkschaft.

Der DGB-Landesvorsitzende forderte Bundes- und Landesregierung auf, dem Lohndumping endlich einen Riegel vorzuschieben. Notwendig sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € und die gesetzliche Verankerung des Prinzip `Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit´ vom ersten Tag an.

Mehr Informationen: http://www.dgb.de/-/qGt


DGB-Pressestelle
Jürgen Klose


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