Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 60 - 09.12.2021
Zumeldung zur PM vom Finanzministerium: Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder

DGB begrüßt die Besoldungsanpassung

Einzig bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bleibt das Land hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück

Heute hat das Finanzministerium angekündigt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder genauso auf die Beamtinnen und Beamten im Land übertragen werden sollen. „Mit der heutigen Ankündigung sorgt das Land dafür, dass auch die aktiven Beamtinnen und Beamten an der Tarifentwicklung teilhaben, dies ist gut und richtig“, so Martin Kunzmann, Landesvorsitzender des DGB Baden-Württemberg zur Ankündigung des Finanzministeriums.

Der besondere Charakter des Tarifabschlusses in Kombination mit der Systematik bei der Anpassung der Bezüge sorgt allerdings dafür, dass die Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen von der beschriebenen Entwicklung abgehängt werden. „ Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bedeutet die Ankündigung im Jahr 2022 quasi eine Nullrunde, was für den DGB Baden-Württemberg nicht hinnehmbar war“, kommentiert Martin Kunzmann diesen Sachverhalt, „gerne hätten wir in weiteren gemeinsamen Verhandlungen mit dem Finanzministerium eine Lösung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gesucht, aber trotz eines enges Austausches war das Finanzministerium hier nicht bereit, weiter nach Lösungen zu suchen.“

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Unsere Landesregierung hat jetzt alleine entschieden. Für die aktiven Beamtinnen und Beamten ist das dieses Jahr ausnahmsweise nicht mit einer weiteren Sparrunde verbunden: sie bekommen das Tarifergebnis wie von uns gefordert zeit- und inhaltsgleich übertragen. Das ist gut so. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hingegen bleiben im nächsten Jahr auf einer Nullrunde sitzen. Das ist angesichts der aktuellen Inflation nicht akzeptabel.“

Monika Stein, Vorsitzende GEW Baden-Württemberg: „Die GEW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis ohne Zeitverzug auf die aktiven Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Kritisch sehen wir aber, wie das Land mit den Ruheständlerinnen und Ruheständlern umgeht. Hier sollte das Land nachsteuern. Es kann absolut nicht sein, dass die Ruheständler/-innen keinen Ausgleich für die lange Zeit bis zur Anhebung der Ruhegehälter im Dezember 2022 erhalten.“ 

Hintergrund:
Am 29.November 2021 einigten sich die Tarifpartner auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Im Nachgang dazu kommt es in der Regel zu einer Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Dazu führt das Land Gespräche mit Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, um auszuloten, wie die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten, sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die endgültige Entscheidung, wie die Übertragung ausgestaltet wird trifft dann die Landesregierung.

Ansprechpartner:
Dominik Gaugler, Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik
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