Beihilfe unter Druck? Ja zu mehr Effizienz, Nein zu Leistungskürzungen

Datum

Dachzeile Dienst.Gerecht 04/2025

Aktuell wird an der Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Erklärtes Ziel des zuständigen Finanzministeriums ist, die aktuellen Beihilferegelungen zu vereinfachen und die Digitalisierung der Beihilfebearbeitung voranzubringen.
Das grundsätzliche Ansinnen der Regierung ist unterstützenswert, aber klar ist auch: der Umfang der Beihilfeleistungen darf durch die Anpassungen nicht verschlechtert werden. Die Beihilfe ist ein zentraler Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und kein Instrument der Haushaltskonsolidierung.


Effizienzgewinne müssen spürbar sein
Für den DGB Baden-Württemberg ist es nachvollziehbar, dass einige der Vorschriften, mit Blick auf die digitale Bearbeitung, angepasst werden müssen. Praktisch heißt das aber auch, dass die Effizienzgewinne tatsächlich bei den Beihilfeempfangenden ankommen müssen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird die Zukunft zeigen. Der DGB Baden-Württemberg wird die Entwicklung genau im Blick behalten.


Einzelfälle ernst nehmen und Härtefallregelungen anwenden!
Es wird sich leider nicht ausschließen lassen, dass es einzelne Betroffene geben wird, bei denen die Anpassungen zu einer minimalen Verschlechterung der Leistungen führen. In diesen Fällen braucht es Fingerspitzengefühl, Einzelfallprüfung und Härtefalllösungen im Sinne der Betroffenen.


Vorbild Gesetzliche Krankenversicherung
Durch die Orientierung an der gesetzlichen Krankenversischerung (GKV) entsteht der Eindruck, dass die GKV immer dann herangezogen wird wenn es darum geht Kürzungen zu begründen. Dies ist aus Sicht des DGB Baden-Württemberg äußerst unglücklich, vor allem dann, wenn für die Beschäftigten positive Entwicklungen der GKV in der Beihife nicht nachvollzogen werden.
In der Vergangenheit wurde analog zur Praxisgebühr die Kostendämpfungspauschale eingeführt. Während die 10 Euro Praxisgebühr heute schon länger nicht mehr Teil der GKV ist, ist die Kostendämpfungspauschale gefühlt zu einem festen Bestandteil der Beihilfe geworden. Es bleibt der Eindruck, dass Entwicklungen leider nur in eine Richtung vorgenommen werden. Entwicklungen der GKV, die auch in der Beihilfe nötig wären, wie z.B. bei der
Gesundheitsprävention, bleiben jedoch aus. Bei der Prävention wären dies z.B.:
• Ein Ausbau beihilfefähiger Präventionsangebote (z. B. Stressbewältigung, Ernährung, Bewegung)
• Förderung digitaler Gesundheitsanwendungen


DGB bleibt dran
Ob die Reform wirklich Verbesserungen bringt, wird sich zeigen. Wir werden genau hinschauen und reagieren, wenn die Fürsorgepflicht nicht ernst genommen wird. Denn Modernisierung Modernisierung darf nicht für Kürzungen missbraucht werden.

Zum Download:
Dienst.Gerecht 04/2025

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