Rund 5000 Menschen demonstrieren in Stuttgart vor der Europawahl
Pressemitteilung08. Juni 2024
Artikel lesenGute Arbeit, Gleichbehandlung und soziale Gerechtigkeit: deshalb setzt sich der DGB auch für Menschen ein, die in einem Land wohnen und im Nachbarland arbeiten. Wir wollen ein lebendiges Europa, in dem auch Arbeitnehmer*innen die Chancen des europäischen Binnenmarkts nutzen können.
Unser Büro für Interregionale Europapolitik befindet sich in Freiburg. Unsere Kollegin Dr. Katrin Distler koordiniert die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften im benachbarten Ausland, insbesondere im Rahmen der Interregionalen Gewerkschaftsräte (IGR) Bodensee (A-D-CH-LI), Dreiländereck (F-D-CH) und Euregio (F-D), organisiert grenzüberschreitende Workshops sowie weitere Aktivitäten und ist die Stimme der Gewerkschaften in grenzüberschreitenden Gremien.
Als ausgebildete EURES-Beraterin bietet sie auch Sprechstunden für Grenzgänger*innen zu arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen an.
Weitere Aufgabe unserer Abteilung Interregionale Europapolitik ist die Kontaktpflege zu den Partnern der multilateralen Arbeitsgemeinschaft „Vier Motoren für Europa“ der Regionen Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich), Lombardei (Italien), Baden-Württemberg (Deutschland) und Katalonien (Spanien).
Der „Leitfaden für mobile Arbeitnehmer*innen in Europa“ wird vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB, englisch ETUC für European Trade-Union Confederation) herausgegeben. Der EGB koordiniert auch 46 Interregionale Gewerkschaftsräte (IGR). Die IGR sind Zusammenschlüsse der regionalen Gewerkschaftsorganisationen in den vielen Grenzräumen Europas, um die dortigen, oftmals grenzüberschreitend mobilen, Arbeitnehmer*innen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen.
Der „Leitfaden für mobile Arbeitnehmer*innen in Europa“ des EGB richtet sich vor allem an diejenigen, die diese europaweit mobilen Arbeitnehmer*innen über ihre Rechte und Pflichten informieren und beraten. Dazu gehören insbesondere die EURES-Berater*innen, die von der Europäischen Kommission zu Fragen der Arbeitskräftemobilität auf transnationaler und grenzüberschreitender Ebene ausgebildet wurden und bei Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen tätig sind.
Diejenigen, die in einem anderen Land arbeiten (wollen), stellen sich viele Fragen, z.B.:
• Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, wenn ich in einem anderen Land arbeiten will?
• Wird mein Berufsabschluss anerkannt?
• Welches Arbeitsrecht gilt für mich?
• In welchem Land kann/muss ich mich krankenversichern?
• Was muss ich tun, falls ich arbeitslos werden sollte?
• In welchem Land kann/muss ich Familienleistungen beantragen?
• Von welchem Land bekomme ich später einmal meine Rente?
• In welchem Land muss ich Steuern zahlen?
Die aktuelle Auflage des Leitfadens (Stand: Juli 2022) wurde von unserer Kollegin Dr. Katrin Distler verfasst und ist in den folgenden Sprachen online verfügbar: Englisch, Französisch und Deutsch.
Die Zusammenfassung ist in den folgenden Sprachen online verfügbar: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Rumänisch.
Download des Leitfadens sowie der Zusammenfassungen:https://www.etuc.org/en/publication/guide-mobile-workers-europe-2022
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten, hatten wir im Frühjahr 2020 erstmals einige Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit zusammengestellt und mehrfach aktualisiert. Auch nach dem Ende der Covid-Pandemie behält das Kurzarbeitergeld (KUG) seine wichtige Funktion, Beschäftigung zu sichern, wenn Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen, bei Krisenereignissen oder Naturkatastrophen vorübergehend die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten reduzieren müssen. Unser aktualisiertes Info-Blatt basiert auf dem gesetzlichen Stand vom 23.05.2024 und erläutert insbesondere auch, welche Besonderheiten für Grenzgänger*innen aus Frankreich bei Kurzarbeit in Deutschland zu beachten sind:
Sie arbeiten als Grenzgänger*in oder Sie beabsichtigen, als Grenzgänger*in zu arbeiten?
Die gewerkschaftlichen EURES-Berater*innen in der Region Oberrhein (Frankreich – Deutschland – Schweiz) bieten kostenlose Beratungen für Grenzgänger*innen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie zur Besteuerung an.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
(Beratung ist auch in Offenburg, Lörrach und Waldshut möglich)
EURES (EURopean Employment Services) wurde 1993 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und dient dem Informationsaustausch in Fragen der grenzüberschreitenden Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität. Partner sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aus den EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie seit dem 01.06.2002 (Inkrafttreten der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) der Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf dem EURES-Portal: https://eures.europa.eu/index_de
Eine besonders wichtige Rolle spielt EURES in Grenzregionen (EURES-T, T = „Transfrontalier“, d.h. grenzüberschreitend), d. h. in Gebieten, in denen große grenzüberschreitende Pendlerströme zu finden sind. Mehr als 1‘000‘000 Menschen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen und in einem anderen arbeiten, sehen sich mit unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und unterschiedlichen Rechtssystemen konfrontiert. Tagtäglich können sie auf rechtliche, verwaltungstechnische oder steuerliche Mobilitätshindernisse treffen.
Die EURES-Berater*innen in diesen Gebieten bieten den Arbeitnehmer/innen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten, eine besondere Beratung und Unterstützung hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten an. Den Kontakt zu den EURES-Berater*innen des DGB Baden-Württemberg finden Sie im oberen Artikel Beratung für Grenzgänger*innen.
Derzeit (März 2024) bestehen nur noch sechs grenzübergreifende EURES-Partnerschaften (https://eures.ec.europa.eu/eures-services/eures-cross-border-regions_de). Die grenzüberschreitenden EURES-Partnerschaften sind ein entscheidendes Element bei der Entwicklung eines echten europäischen Arbeitsmarktes und setzen sich zusammen aus öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Berufsbildungsdiensten, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, lokalen Behörden und Einrichtungen, die sich mit Fragen der Beschäftigung und Berufsbildung befassen.
Der DGB Baden-Württemberg ist akkreditierter Partner vom Nationalen Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) Deutschland https://www.eures-deutschland.de/ und engagiert sich in der Grenzpartnerschaft EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur: https://www.eures-t-oberrhein.eu/
Ein Interregionaler Gewerkschaftsrat (IGR) besteht aus den regionalen Gewerkschaftsorganisationen der dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) angeschlossenen nationalen Gewerkschaftsbünde in der jeweiligen Grenzregion. Ziel der Zusammenarbeit im Rahmen eines IGR ist die Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Grenzregion.
Der DGB-Bezirk Baden-Württemberg ist durch seine Regionen Nordbaden, Südbaden und Südostwürttemberg an drei Interregionalen Gewerkschaftsräten beteiligt: IGR Dreiländereck, IGR EUREGIO, IGR Bodensee.
IGR Dreiländereck
Der IGR Dreiländereck wurde am 14. Oktober 1980 in Basel (CH) gegründet und setzt sich zusammen aus
- DGB-Gliederungen der Kreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Lörrach und Waldshut,
- den Gewerkschaftsverbänden im Département Haut-Rhin (südliches Elsass) der CFDT, CFTC, CGT und der F.O.
- und den gewerkschaftlichen Dachverbänden in der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau) vom SGB und von travail.suisse.
Das Exekutivkomitee wird jeweils für vier Jahre gewählt und setzt sich zusammen aus Präsident/in und zwei Vize-Präsident/innen sowie je vier Vertreter/innen von deutscher, französischer und schweizerischer Seite. Die Funktionen von Präsident/in und den beiden Vize-Präsident/innen werden auf die drei Länder aufgeteilt. Der jüngste Kongress vom IGR Dreiländereck fand am 15. März 2024 zum Thema „Die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmer*innen im Dreiländereck Frankreich - Deutschland - Schweiz“ statt. Dabei wurde Katrin Distler zur Präsidentin vom IGR Dreiländereck wiedergewählt, die beiden Vize-Präsidenten sind Stefan Isenschmid (Travail.Suisse/syna Nordwestschweiz) und Thomas Schneider (CGT Haut-Rhin).
Weitere Informationen bei Dr. Katrin Distler (Kontakt s. o.)
IGR EUREGIO
Der IGR EUREGIO wurde am 9. März 1991 in Karlsruhe gegründet und setzt sich zusammen aus
- den DGB-Gliederungen der Südlichen Pfalz sowie der Kreise Baden-Baden, Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-Land, Ortenau und Rastatt
- sowie aus den Gewerkschaftsverbänden im Département Bas-Rhin (nördliches Elsass) der CFDT, CFTC, CGT, F.O. und UNSA.
Die französische Seite und die deutsche Seite stellen jeweils zwölf Mitglieder für das Exekutivkomitee, das für vier Jahre gewählt wird. Das Exekutivkomitee wählt die Geschäftsleitung für vier Jahre aus seinen Reihen. Die Geschäftsleitung besteht aus einem/einer Präsidenten/in und einem/einer Vize-Präsidenten/in. Der/die Präsident/in und der/die Vize-Präsident/in werden von den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagen, eine(r) von den französischen und eine(r) von den deutschen Mitgliedsorganisationen. Beim jüngsten Kongress des IGR EUREGIO am 30.6.2017 in Strasbourg stand „Die Zukunft Europas“ im Mittelpunkt der Diskussion. Im Herbst 2019 wechselte die Präsidentschaft turnusgemäß auf die französische Seite zu Laurent Feisthauer (CGT Bas-Rhin). Vizepräsident ist nun Rüdiger Stein (Regionsgeschäftsführer DGB Pfalz). Katrin Distler ist weiterhin Mitglied im Exekutivkomitee.
Weitere Informationen bei Dr. Katrin Distler (Kontakt s. o.)
IGR Bodensee
Der IGR Bodensee wurde am 5. Juli 2002 in Friedrichshafen gegründet und setzt sich zusammen aus
- den DGB-Gliederungen DGB-Region Allgäu-Donau-Iller (Bayern) sowie der DGB-Kreisverbände Konstanz, Friedrichshafen, Ravensburg und Sigmaringen,
- dem ÖGB Vorarlberg,
- den Gewerkschaftsbünden vom SGB der ostschweizerischen Kantone (St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Appenzell AR, Glarus, Graubünden) und den Gliederungen von travail.suisse der ostschweizerischen Kantone und
- dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband LANV.
Das Präsidium des IGR Bodensee besteht aus einem/einer Präsident/in, drei Vize-Präsident/en, sieben weiteren Präsidiumsmitgliedern und wird alle vier Jahre neu gewählt. Die Funktionen von Präsident/in und den drei Vize-Präsident/innen werden auf die vier Länder aufgeteilt. Bei der Delegiertenkonferenz am 01.03.2024 in Rheineck/Schweiz wurden gewählt Lukas Auer (SGB St. Gallen, Schweiz) als Präsident und Sigi Langenbahn (LANV, Liechtenstein), Bärbel Mauch (DGB-Region Südostwürttemberg, Deutschland) und Reinhard Stemmer (ÖGB Vorarlberg, Österreich) als Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin. Katrin Distler (DGB-Bezirk Baden-Württemberg) gehört zu den weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Weitere Informationen bei Bärbel Mauch (DGB-Region Südostwürttemberg)
Tel.: +49 731 602709951
E-Mail: baerbel.mauch@dgb.de
Die europäischen Regionen Auvergne-Rhône-Alpes (Frankreich), Lombardei (Italien), Katalonien (Spanien) und Baden-Württemberg (Deutschland) unterzeichneten am 9.9.1988 ein Kooperationsabkommen zur Gründung des Netzwerks der "Vier Motoren für Europa". Damals, als der europäische Binnenmarkt im Entstehen war, ging es darum, die Rolle der Regionen im europäischen Integrationsprozess zu stärken. Die Vier-Motoren-Regionen gehören in ihren Nationalstaaten jeweils zu den ökonomischen Spitzenreitern, weshalb die Herausforderungen und Entwicklungen der Wirtschaft im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen. Die Präsidentschaft des Netzwerks wechselt jährlich und liegt seit dem Frühjahr 2024 bei der Lombardei. Weitere Informationen: https://www.4motors.eu/ (auf Englisch; nur ein Teil der Infos auch auf Deutsch und den anderen Vier-Motoren-Sprachen).
Die im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) vertretenen Gewerkschaften der Vier-Motoren-Regionen tauschen sich in unregelmäßigen Abständen aus, um sich – ähnlich wie die Interregionalen Gewerkschaftsräte – über Grenzen hinweg für die Interessen der Arbeitnehmer*innen einzusetzen.
Weitere Informationen bei Dr. Katrin Distler (Kontakt s. o.)
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB, englisch: ETUC für „European Trade Union Confederation“, französisch: CES für „Confédération Européenne des Syndicats“; https://www.etuc.org) wurde am 8./9. Februar 1973 in Brüssel gegründet. Er vertritt derzeit 93 nationale Gewerkschaftsbünde aus 41 Ländern und 10 europäische Branchenverbände mit insgesamt 45 Millionen Mitgliedern. Der EGB koordiniert außerdem 46 interregionale Gewerkschaftsräte mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit, davon 14 mit deutscher und davon wiederum 3 mit baden-württembergischer Beteiligung.
Als Vertreter der europäischen Arbeitnehmer*innen ist der EGB direkt an den europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er kann mit den europäischen Arbeitgeberverbänden Vereinbarungen abschließen. Auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments können diese Rechtsstatus erlangen. Der EGB hat wichtige Richtlinien zu Arbeitnehmer*innen-Rechten mitformuliert, unter anderem zur Teilzeitarbeit und zum Elternurlaub. Aktuell verhandeln der EGB und die europäischen Arbeitgeberverbände über die Änderung der Rahmenvereinbarung zur Telearbeit, die bereits im Juli 2002, d.h. vor nunmehr mehr als 20 Jahren, abgeschlossen wurde. In die aktualisierte Rahmenvereinbarung soll unter anderem das Recht auf Nichterreichbarkeit aufgenommen werden.
Der 15. EGB-Kongress im Mai 2023 in Berlin
Der Kongress ist das oberste Gremium des EGB. Er wird alle vier Jahre einberufen. Der 15. EGB-Kongress fand in Berlin, an der alten Grenze zwischen Ost und West, vom 23. bis 26. Mai 2023 statt.
Rund 600 Delegierte aus 41 Ländern Europas verabschiedeten nach intensiven Debatten das „Berlin Manifest“ (https://www.etuc.org/sites/default/files/2023-06/Berlin%20Manifesto.pdf) und das EGB-Handlungsprogramm 2023 – 2027 „Together for a Fair Deal for Workers“ (https://www.etuc.org/sites/default/files/2023-06/ETUC%20Action%20Programme_Together%20for%20a%20Fair%20Deal%20for%20Workers_0.pdf).
Die Delegierten wählten auch ein neues Führungsteam: Wolfgang KATZIAN (ÖGB, Österreich) wurde zum neuen EGB-Präsidenten gewählt und die EGB-Generalsekretärin Esther LYNCH (ICTU, Irland) in ihrem Amt bestätigt. Das komplette EGB-Führungsteam incl. Vizepräsident*innen sowie den weiteren Mitglieder des EGB-Sekretariats sind hier zu finden: https://www.etuc.org/en/organisation-and-people
Weitere Informationen zum EGB-Kongress: https://www.etuc.org/en/congress (nur in EN/FR)
Weitere Informationen zum EGB (nur in EN/FR): https://www.etuc.org/en oder https://www.etuc.org/fr
08. Juni 2024
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