Zweimal im Jahr trifft sich der DGB Baden-Württemberg gemeinsam mit den Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit den Hausspitzen aus Staats-, Finanz- und Innenministerium. Anfang November fand das zweite und voraussichtlich letzte Gespräch dieser Legislaturperiode statt. Mit Blick auf die Landtagswahl
2026 ist absehbar: Vor der Wahl sind nur noch kleinere Anpassungen zu erwarten, grundlegende Reformen bleiben aus.
Neue Führungsgrundsätze in der Landesverwaltung
Das Staatsministerium stellte im Gespräch die neuen Führungsgrundsätze für die Landesverwaltung vor. Ziel ist es, rund 6.500 Führungskräfte weiterzubilden und über eine gezielte Qualifizierung einen Kulturwandel anzustoßen. Eine eigene Bildungsstätte soll dafür geschaffen werden.
Der DGB begrüßt das Vorhaben grundsätzlich und unterstützt den Anspruch, Führungsverantwortung professionell weiterzuentwickeln. Gleichzeitig ist klar: Ein Kulturwandel gelingt nur, wenn Führungskräfte und Beschäftigte gemeinsam einbezogen werden und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse ernst genommen werden.
Arbeitszeit: Das Zeitfenster schließt sich
Das Thema Arbeitszeit bleibt ein zentraler Konfliktpunkt. Im Sommer wurde angekündigt, dass Beamtinnen und Beamte ab dem 55. Lebensjahr eine Altersermäßigung erhalten sollen. So sollte ein erster Einstieg in das Lebensarbeitszeitkonto gelingen. Seither sind jedoch keine weiteren Schritte erfolgt.
Auch ein vertiefendes Gespräch zwischen der GEW und der Landesregierung zur Arbeitszeit von Lehrkräften fand statt und wurde von beiden Seiten als konstruktiv bewertet. Aber auch hier folgten bislang keine konkreten Maßnahmen.
Das Innenministerium betont, dass das Zeitfenster für erste Schritte noch offen sei.
Der DGB ist hier deutlich skeptischer. Einen realistischen Weg für einen echten Fortschritt, außerhalb von vermeindlichen Wahlgeschenken vor der anstehenden Landtagswahl, erscheint kaum machbar. Es wird wohl Aufgabe der nächsten Landesregierung werden, endlich den längst überfälligen Wandel in der Arbeitszeitpolitik einzuleiten.
Zum Download:
Dienst.Gerecht 05/2025