Gesundheit steht für viele Menschen an oberster Stelle. Eine ortsnahe und umfassende
Gesundheitsversorgung muss überall in Baden-Württemberg für alle Menschen
gewährleistet sein.
Um dem Ärztemangel und den Unterversorgungen mit Haus- und Fachärzten insbesondere
in ländlichen Regionen und strukturschwachen Stadtquartieren zu begegnen, sollen
Landespolitik, Kommunen und Krankenkassen stärker die Gründung gemeinnütziger
Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft forcieren:
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können eine bessere Zusammenarbeit von
Allgemein- und Fachärzten ermöglichen. Primärversorgungszentren der Krankenhäuser
(PVZ) können in der Fläche hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen und als
Schnittstelle der Krankenhäuser zum ambulanten Sektor wirken.
Bestehende kleinere Kliniken, deren Existenz im Zuge der Klinikreform der Bundesregierung
gefährdet ist, sollen dazu als Versorgungszentren weiterbetrieben werden und zukünftig
einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung sowie zur
sektorenübergreifenden Verknüpfung ambulanter und stationärer Angebote leisten. Solche
integrierten Strukturen sind mit hohen Synergieeffekten verbunden.
Gute Arbeit mit Betriebsräten und Tarifverträgen in Versorgungszentren entspricht den
Erwartungen und Ansprüchen junger Beschäftigter in Gesundheitsberufen, wirkt dem
Fachkräftemangel im Gesundheitssektor entgegen, überwindet Doppel- und
Dreifachuntersuchungen, trägt zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bei und bremst
damit den Anstieg der Krankenkassenbeiträge.
Die Städte und Landkreise sollen ermutigt und unterstützt werden, eine kommunale
Trägerschaft für die Versorgungszentren anzunehmen. Den zu beobachtenden Einstieg von
„Private Equity“ in MVZ halten wir für schädlich für die Versorgungssicherheit und die
Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen.
Der DGB Baden-Württemberg und die Gewerkschaften fordern Landespolitik, kommunale
Spitzenverbände, Städte, Landkreise und Krankenkassen auf, Ärztemangel und
Klinikschließungen mit der Gründung gemeinnütziger Versorgungszentren in kommunaler
Trägerschaft und in Kooperation mit Gesetzlichen Krankenkassen aktiv entgegenzuwirken.
Insbesondere im ländlichen Raum und in sozial- und strukturschwachen Stadtquartieren
muss die medizinische Versorgung – wozu auch die Notfallversorgung gehört – für alle
garantiert, gesichert und verbessert werden.
Indem wir im Sinne von Gendermedizin auch in der gesundheitlichen Versorgung
geschlechtsspezifische Unterschiede adäquat berücksichtigen, können wir eine
inklusivere Gesundheitsversorgung etablieren.
Angesichts der wachsenden Gefahr durch den Rechtspopulismus nimmt eine
funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge vor Ort – zu der auch die gesundheitliche
Versorgung gehört – eine wichtige Rolle ein. Denn dies beeinflusst maßgeblich das
Vertrauen der Menschen in die Problemlösungskompetenz demokratischer Institutionen.