Für Mütter von Sternenkindern gab es bislang einen Mutterschutz ab der 24. Schwangerschaftswoche. Seit dem 1. Juni 2025 wurde dieser ausgeweitet. Seitdem gibt es nun einen gestaffelten Mutterschutz.
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
Das ist wichtig: Frauen müssen nun endlich nach Fehlgeburten nicht mehr Urlaub, Überstunden oder unbezahlte Fehlzeiten einbringen, um die Ruhe und Erholung zu bekommen, die sie nach einer Fehlgeburt brauchen.
Mehr Frauen erhalten damit einen Mutterschutz, in dem sie das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung und zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss erhalten – insgesamt also eine Entgeltersatzleistung, die in etwa dem normalen Gehalt entspricht. Während des Mutterschutzes gilt zudem ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser Mutterschutz beginnt mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Und wie bisher gilt dieser besondere Kündigungsschutz für Frauen bis zu 4 Monate nach einer Fehlgeburt.
Übrigens: Während des Mutterschutzes entsteht ein Anspruch auf Urlaub vergleichbar wie bei Ausfallzeiten durch Krankheit.
Info-Seite des DGB zum Thema Mutterschutz
Info-Seite zur Neuregelung beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ)