Bund legt bei Tariftreue vor – Baden-Württemberg muss jetzt direkt nach der Wahl nachziehen!

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Ordnungsnummer PM 07

Dachzeile Bundestariftreuegesetz beschlossen – Weckruf für die Landesregierungen

Der Bundestag hat heute das lange erwartete Bundestariftreuegesetz beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland und ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften", sagte Kai Burmeister, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg. In den ersten hundert Tagen nach der Wahl muss die neue Landesregierung jetzt mit einem echten Landestariftreuegesetz nachziehen.

„Stuttgart darf nicht hinter Berlin zurückfallen. Was im Bund geht, muss auch für öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen gelten. Öffentliche Aufträge dürfen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Es geht um fairen Wettbewerb und darum, die Binnenkonjunktur zu stützen. Gerade wenn der Export schwächelt, ist das wichtig. Zugleich wird durch Tariftreuegesetze Lohndumping eingegrenzt: Damit fördert der Staat Tarifverhandlungen, also fair ausgehandelte Löhne und Arbeitsbedingungen, so wie es eine breite Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland wünscht.“

Optimistisch zeigt sich der DGB Baden-Württemberg angesichts der Aussagen der politischen Parteien zu einem baden-württembergischen Tariftreuegesetz bei der gewerkschaftlichen Wahlarena Anfang Februar. „Wir werden Druck auf die demokratischen Fraktionen im neuen Landtag machen, damit gute Arbeit mit Tariftreue endlich Realität wird. Lange Zeit wurde mit dem Verweis darauf, dass Baden-Württemberg auf eine Regelung im Bund warte, auf Zeit gespielt. Das gilt jetzt nicht mehr – der Südwesten muss nun eiligst nachziehen“, betonte Maren Diebel-Ebers, stellvertretende Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg.

Forsa: Mehrheit der Beschäftigten für Tariflöhne
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des DGB sprechen sich 59 Prozent der Deutschen dafür aus, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. Selbst unter Anhängern von CDU/CSU findet das Tariftreuegesetz demnach breiten Zuspruch: 59 Prozent befürworten das Gesetz, nur 17 Prozent sprechen sich dagegen aus, 24 Prozent sind unentschieden. Die höchsten Zustimmungswerte verzeichnet das geplante Gesetz unter den Anhängern der SPD (73 Prozent), gefolgt von den Grünen (68 Prozent) und der Linken (65 Prozent).

Tarifbindung in Deutschland zu niedrig – EU-Richtlinie fordert Handeln
In Deutschland profitieren derzeit nur noch 49 Prozent der Beschäftigten von Tariflöhnen (Branchen- und Firmentarifverträge). Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht für die Mitgliedstaaten eine Tarifbindung von 80 Prozent vor. Mitgliedstaaten, in denen der Wert niedriger ist, mussten bis Ende 2025 einen nationalen Aktionsplan mit Maßnahmen für mehr Tariflöhne vorlegen. Die Bundesregierung ist dem bislang nicht nachgekommen.

 

Vorteile von Tarifverträgen
Mit Tarifvertrag bekommen Beschäftigte nicht nur im Schnitt 10.900 Euro mehr Gehalt im Jahr (Quelle: destatis, Verdiensterhebung 2025). Sie haben auch mehr Urlaub, öfter und höhere Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kürzere Arbeitszeiten, und oft auch einen besseren Kündigungsschutz, als gesetzlich vorgeschrieben.

Zur Umfrage:
Für die repräsentative Umfrage hat Forsa vom 6. bis 13. Februar 2026 insgesamt 1.004 abhängig Beschäftigte befragt.

Hintergrund: 
Weniger Steuereinnahmen, weniger Zahlungen in die Sozialversicherung, weniger Kaufkraft: Rechnet man alle Kosten zusammen, beträgt der finanzielle Schaden durch die geringe Tarifbindung insgesamt 123 Milliarden Euro jährlich.

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