Angesichts der sich zuspitzenden Wohnungskrise haben es Auszubildende besonders schwer, leistbaren Wohnraum zu finden. 2023 hat die Bundesregierung deshalb das Förderprogramm „Junges Wohnen“ aufgelegt. Die Bundesländer können auf den Fördertopf zugreifen, wenn sie eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen und die Bundesmittel um 30 Prozent aufstocken. Außer Baden-Württemberg haben bereits alle Bundesländer eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg erhöht jetzt den Druck auf die Landesregierung. Anlässlich der morgigen Sitzung des Landtagsausschusses für Landesentwicklung und Wohnen lädt der DGB gemeinsam mit Bündnispartnern zu einer Protestaktion ein. Die Aktion findet am 10. April um 16:00 Uhr im oberen Schlossgarten (am Eckensee) statt.
Maren Diebel-Ebers, stellvertretende Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg: „Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen muss jetzt handeln und endlich mit einer verbindlichen Förderrichtlinie die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende anschieben. Alles andere wäre in Zeiten des Fachkräftemangels ein Versagen der Politik. 2023 hatte das Ministerium die zur Verfügung stehenden Mittel in die allgemeine Wohnraumförderung umgeleitet. Das grenzt schon an einen Skandal! Ministerin Razavi muss jetzt potenzielle Investoren bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende aktiv unterstützen. Ein unverbindliches, viel zu kurz angesetztes sogenanntes Interessenbekundungsverfahren, wie es das Ministerium gestartet hat, ist bloße Schaufensterpolitik. Interessierte Investoren brauchen Planungssicherheit!“
Leonie Knoll, Bezirksjugendsekretärin des DGB Baden-Württemberg: „Selbst wer zusätzlich Ausbildungsbeihilfe bekommt, kann sich damit kaum eigenen Wohnraum leisten. Die Folge der hohen Mietpreise: Junge Menschen schrecken davor zurück, eine Ausbildung in Baden-Württemberg zu beginnen. Gerade in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels können wir uns solche Missstände nicht leisten.“
Bundesweit kostete ein WG-Zimmer in einer deutschen Hochschulstadt laut einer Studie des Moses-Mendelssohn-Instituts zuletzt durchschnittlich 479 Euro. Demgegenüber liegt die gesetzliche Mindestvergütung für die Auszubildenden, die in den kommenden Wochen ihre Ausbildung beginnen werden, bei nur 649 Euro brutto.
Die Gewerkschaftsjugend verweist auf positive Beispiele in Bayern, wo geförderte Azubiwohnheime bereits Schule gemacht haben. „Dort, wo sich keine Träger für Azubiwohnheime finden, müssen die Kommunen selbst bauen. Das Projekt AzubiWerk München e.V. der Landeshauptstadt München, des Kreisjugendrings und der DGB-Jugend zeigt, dass angemessener und günstiger Wohnraum für Auszubildende kommunal geschaffen werden kann. Das wollen wir in Baden-Württemberg auch“, fordert die Bezirksjugendsekretärin.
Hintergrund:
In dem 2023 aufgelegten Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ hat der Bund den Ländern insgesamt 500 Millionen Euro an Fördermitteln für den Neu- und Ausbau von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende bereitgestellt. Diese Mittel stehen für 2024 im selben Umfang zur Verfügung. Baden-Württemberg hatte 2023 aus dem Programm 32,5 Millionen für die Förderung von Azubiwohnen erhalten und diese um 30 Prozent auf knapp 44 Millionen Euro aufgestockt. Die Mittel sind in die allgemeine Wohnraumförderung geflossen. Nähere Informationen zum Bund-Länder-Programm finden Sie hier.
Das Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen läuft nur noch bis zum 30. April. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Tagesordnung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen ist hier veröffentlicht.
Informationen zum Träger AzubiWerk München finden Sie hier.