Die Mehrzahl der Kommunen in Esslingen und Göppingen ist nicht Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und ist daher Sozialpartner mehr. Das ist das Ergebnis einer Studie der DGB-Region Stuttgart, dessen Ergebnisse heute veröffentlicht wurden. Von den 82 Kommunen in den beiden Landkreisen wenden nur noch 26 Gemeinden und Städte den Tarif an. 68 Prozent der Kommunen orientieren sich nur noch am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, so der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Das ist besonders brisant, da die Europäische Union von Deutschland in diesem Monat eine Strategie erwartet, die die Tarifbindung Bundesweit auf 80 Prozent angehoben werden kann. „Jetzt ist klar, dass nicht einmal die öffentliche Hand als Arbeitgeber diese Quote erfüllt. Wie will das die Politik von der Wirtschaft verlangen, wo sie selbst nicht mit gutem Beispiel voran gehen?“, mahnt Benjamin Stein, Geschäftsführer von ver.di Fils-Neckar-Alb. Seine Gewerkschaft geht Anfang 2025 in die Tarifauseinandersetzung für den öffentlichen Dienst. Die Tarifverhandlungen werden geführt, um für die Beschäftigen gemeinsam gute Arbeits- und Entlohnungsbedingung zu verabreden.
Durch diese Tariftradition, die auf den Grundfesten unseres Grundgesetzes beruhen, entstehen für die Laufzeit eines Tarifvertrages beidseitige Sicherheit. Wer sich diesem Prozess entziehe, schade unserer Gesellschaftsordnung, so Benjamin Stein.
„Alle Bürgermeister, die ihre Beschäftigten nur noch orientiert am Tarifvertrag bezahlen und sich dem Tarif nicht mehr verpflichtet sehen, haben hoffentlich daran gedacht, dass sich die Arbeitskräfte auch auf dem Arbeitsmarkt umschauen“, so Stein.
Die Ergebnisse der Studie, die auch eine Strategie zur Revitalisierung der Gewerkschaften in den beiden Landkreisen enthält, ist hier abzurufen:
Broschüre zur Tarifbindung in den Kommunen der Landkreise Esslingen und Göppingen
Hintergrund
Tarifverträge wie der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Im öffentlichen Dienst in Esslingen und Göppingen orientieren sich alle Gemeinden an den Tabellen des TVöD. Kommunen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, haben aber keine rechtliche Bindung an die im Tarif ausgehandelten Arbeitsbedingungen und weichen teilweise von Regelungen in den Tarifen ab.