Weiterbildung
Keine Angst vor Weiterbildung und Qualifizierung! Sie sind eine wichtige Brücke hin zu einer Tätigkeit, die neue Perspektiven schafft und mehr Sicherheit und Einkommen bedeuten kann. Wer sich weiterbildet, kann besser mithalten. Dafür brauchen wir gute Angebote, Zeit und finanzielle Unterstützung. Alle Beschäftigten sollen ein Recht auf Weiterbildung haben.
Bildungszeit - fünf Tage selbstgewählte Weiterbildung
Beschäftigte in Baden-Württemberg haben Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Sie können sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Das Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit weiter gezahlt. Hierfür muss neun Wochen vor Beginn der Bildungszeit ein Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) ist dieser Anspruch auf selbst gewählte Weiterbildung festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat bestimmte Anforderungen an eine Bildungsmaßnahme definiert, die erfüllt sein müssen, um Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können. Für Auszubildende, dual Studierende und Beschäftigte in Kleinstbetrieben gibt es spezielle Regelungen.
Bildungszeit kann genutzt werden für Maßnahmen:
- der beruflichen Weiterbildung
- der politischen Weiterbildung
- für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Auf der Webseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg gibt es alle Informationen zum Bildungszeitgesetz.
Auf den Webseiten der Gewerkschaften und des DGB Bildungswerks findest du Seminar- und Bildungsangebote:
IG Metall Bildungszentrum Lohr - Bad Orb