Hitzewelle im Südwesten – Beschäftigte benötigen besseren Sonnen- und Hitzeschutz

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Ordnungsnummer PM 20

Dachzeile GUTE ARBEIT BEDEUTET MEHR GESUNDHEITSSCHUTZ

Anlässlich des Tages des Sonnenschutzes am 21. Juni erklärt die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Maren Diebel-Ebers: 

Sonne und Hitze werden absehbar zu größeren Problemen in der Arbeitswelt, das heutige Klein-Klein zeigt sich zunehmend als unzureichend. Beschäftigte benötigen wirksame Schutzmaßnahmen, damit die Gesundheit nicht gefährdet wird. Insbesondere bei körperlicher Arbeit in heißen Produktionshallen, wo der Hitzeschutz durch Klimaanlagen und Schattenspender oft unzureichend ist, und unter freiem Himmel auf Feldern oder Baustellen gefährden Sonne und Hitze die Gesundheit der Beschäftigten in Baden-Württemberg. 

Die Arbeitgeber in Baden-Württemberg müssen ihrer Pflicht, für ausreichenden Sonnenschutz auch zur Hautkrebsprävention zu sorgen, endlich energischer nachkommen. 

Gerade an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen sollten mehr Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden, damit daraus Maßnahmen zum Hitze- und Sonnenschutz abgeleitet und ergriffen werden können. Hierzu gehören die Errichtung von Sonnensegeln und Wetterschutzzelten, die Installation von Klimaanlagen sowie hitzeschützender Fenster, die Verlegung von Schichten, die Ausgabe UV-beständiger und luftdurchlässiger Kleidung, die Nutzung von Kopfbedeckungen, bezahlte Pausen, der Einsatz von UV-Schutzbrillen und der Gebrauch von Sonnenschutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von 50. 

Die staatliche Gewerbeaufsicht soll die Unfallverhütung und den Arbeitsschutz bei starker Hitze und Sonne zu einem Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit von Betrieben in diesem Sommer machen. 

Das „Schlecht-Wetter-Geld“ in der Baubranche, ein Kurzarbeitergeld, das den Beschäftigten von der Agentur für Arbeit bei schlechtem Wetter gezahlt wird, wenn die Bautätigkeit ruhen muss, sollte angesichts der aktuellen Klimaveränderungen analog auch an sehr heißen Tagen greifen. 

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen. Gerade Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit über viele Jahre hinweg der Sonne ausgesetzt sind, tragen ein erhöhtes Risiko. Deshalb muss die Hautkrebsfrüherkennung eine verlässliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Statt über mögliche Leistungseinschränkungen zu diskutieren, muss es darum gehen, dass die Menschen schnell Termine für Vorsorgeuntersuchungen erhalten. Früherkennung kann Leben retten – sie darf nicht an langen Wartezeiten scheitern. Wer eine Untersuchung in Anspruch nehmen möchte, muss zeitnah einen Termin bekommen. 

 

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